Aktion Mor Gabriel

Urteil im Grenzverfahren mit den umliegenden Dörfern

Beim heutigen Prozesstag hat das Kloster Mor Gabriel im Verfahren um die Grenzlegung gegen die umliegenden Dörfer vor dem Kreisgericht in Midyat Recht bekommen. Damit hat das Kloster einen ersten Sieg in der Klagewelle errungen.

Beim heutigen Prozesstag hat das Kloster Mor Gabriel im Verfahren um die Grenzlegung gegen die umliegenden Dörfer vor dem Kreisgericht in Midyat Recht bekommen. Damit hat das Kloster einen ersten Sieg in der Klagewelle errungen.

Es stehen aber noch drei Prozesse offen, deren Ausgang immer noch ungewiss ist. Unklar bleibt, warum nicht – wie in der letzten Verhandlung protokolarisch angekündigt – im Waldverfahren, das das Schatzamt gegen das Kloster angestrengt hat, ein Urteil gesprochen wurde. Dieses Verfahren wurde auf den 17. Juni verlegt, genauso wie die Verhandlung des Flurverfahrens und des damit zusammenhängenden Strafverfahrens gg. den Stiftungsvorsitzenden Kuryakos Ergün (verlegt auf den 24. Juni).

An diesem Prozesstag waren neben dem niederländischen Botschafter und Vertretern der EU-Kommission und der Deutschen Botschaft auch – zum ersten Mal – der Generalkonsul der Vereinigten Staaten aus Adana anwesend. Aus Schweden und anderen europäischen Ländern waren außerdem diverse Prozessbeobachter dabei u.a. der Schwedische Parlamentsabgeordnete Yilmaz Kerimo und Robert Halef.

Eine ausführliche Stellungnahme der AKTION MOR GABRIEL folgt in Kürze.

Quelle: Aktion Mor Gabriel

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