Der Bevölkerungsanteil der Christen ist im Laufe des 20. Jahrhunderts für ein vergleichbares Staatsgebiet von rund 20% auf 0,3% zurückgegangen. Hierbei spielen Vertreibungen und Verfolgungen eine große Rolle. Prinzipiell gilt laut türkischer Verfassung „Religionsfreiheit“ und die Gleichberechtigung der Staatsbürger unabhängig von ihrer Religion.
Anzuerkennen ist, dass sich die Türkische Regierung in den letzten Jahren
- um eine Würdigung ihrer christlichen Staatsbürger bemüht,
- die ausgewanderten assyrischen Christen um Rückkehr in den Tur Abdin gebeten,
- den Weg des interreligiösen Dialog beschritten
- und positive Verfassungsänderungen betrieben hat.
Dennoch behandelt trotz der in der Verfassung garantierten Laizität der türkische Staat die Religionen nicht gleichberechtigt, sondern fördert vielfältig den sunnitischen Islam und benachteiligt weiterhin rechtswidrig die christliche Minderheit.
Die IGFM weist darauf hin, daß das Christentum wesentlich zum antiken Erbe der Türkei gehört und dass die Türkei zu Reisen zu den frühchristlichen Stätten des Landes einlädt. Sie macht die türkische Regierung darauf aufmerksam, dass im Herbst 2004 die EU-Kandidatur der Türkei neu überprüft werden wird, wobei auch Kriterien der „Religionsfreiheit“ berücksichtigt werden. Die IGFM bittet daher die Türkische Regierung dringend, die Gleichberechtigung der christlichen Minderheit unter Einbeziehung der angesprochenen Punkte zu verwirklichen.
Dies würde in Europa als Geste der Freiheit und Toleranz in einem Staat mit großer islamischer Bevölkerungsmehrheit verstanden werden.
Die Mitgliederversammlung der IGFM – Deutsche Sektion e.V. fordert daher:
- Baumöglichkeiten für Kirchen, Beachtung von Anträgen zum Kirchenbau und zur Renovierung von Kirchen und Gemeindehäusern.
- Stopp der Enteignungen christlichern Gemeindeeigentums aufgrund der Anwendung eines Stiftungsgesetzes von 1935, Rückgabe enteigneter Immobilien oder eine angemessene Entschädigung dafür und die uneingeschränkte Möglichkeit neuen Eigentumserwerbs.
- Rechtsanerkennung aller religiöser Gemeinschaften, so auch der katholischen, evangelischen, syrisch-orthodoxen Kirchen, Freikirchen, Zeugen Jehovas und andere.
- Vertragsgetreue Anwendung des Lausanner Vertrages von 1923 uneingeschränkt auf alle nichtmuslimischen Minderheiten.
- Öffnung der seit Jahrzehnten geschlossenen Priesterseminare der griechisch-orthoxen und der armenisch-orthodoxen Kirche und Öffnung der geschlossenen Seminare anderer christlichen Gemeinschaften sowie Zulassung des Unterrichts von Kirchensprachen wie des Aramäischen in den Klöstern des Tur Abdin.
- Sicherstellen der störungsfreien Versammlungsfreiheit aller Christen in der Türkei.
- rechtliche Regelungen und Sicherheit wie Klärung von Haus- und Grundbesitzfragen für in den Tur Abdin (Südost-Türkei) zurückkehrende assyrische Christen
- Ermöglichung des beruflichen Aufstiegs für Nichtmuslime zu allen Stufen in Verwaltung und anderen öffentlichen Stellen.
- freie öffentliche Diskussion über den Völkermord an Armeniern und assyrischen Christen während des 1.Weltkrieges vor der Gründung des modernen Staates Türkei.
- Ratifizierung des „Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte“.
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Es ist erbärmlich, was eine einst starke Religionsgemeinschaft in der Türkei nach Jahrhunderten an selbstverständlichen Rechten fordert. In Westeuropa hat die türkische Administration mittels ihrer DITIB-Imame und unter Berufung auf unsere Grundgesetze innerhalb von 20-50 Jahren alle oben angeführten Forderungen erfolgreich durchgesetzt.
Gruß Medienkritiker