Wie die IGFM berichtet, wurde am 19. April 2003 der aus Deutschland zurückgekehrte Nuri Demir bei Wiederaufbauarbeiten im Dorf Kafro Tahtayto (türkisch: Elbegendi) von einer neunköpfigen Gruppe junger Leute aus dem kurdisch besiedelten Nachbarort Barmunes mit Axthieben schwer verwundet. In Notwehr und nach Warnschüssen verletzte Nuri Demir einen der Angreifer beträchtlich. Nuri Demir wurde erst nach mehreren Wochen gegen Kaution freigelassen, während der einzige inhaftierte Angreifer bereits nach zehn Tagen frei kam.
Dennoch haben assyrische Christen als „Friedensgeste“ für die Behandlungskosten des verletzten Angreifers Geld gesammelt. Karl Hafen, Geschäftsführender Vorsitzender der IGFM sieht in der rechtsstaatlichen Behandlung des Überfalls auf den Rückkehrer einen Prüfstein, für die Bereitschaft der türkischen Justiz gegenüber Rückkehrern, Gerechtigkeit walten zu lassen. Hafen: „Ein Freispruch wegen Notwehr für Nuri Demir am 24. September und eine strafrechtliche Ahndung des Bandenüberfalls wäre ein Ausdruck der Gerechtigkeit gegenüber der christlichen Minderheit.“
Die IGFM verweist auf die am 12. Juni 2001 vom ehemaligen Ministerpäsidenten Ecevit erlassene Verordnung 2001/33, nach der rechtliche und weitere Rahmenbedingungen für rückkehrwillige Christen assyrischer Herkunft zu schaffen bzw. sicherzustellen sind. Die IGFM betont, daß auch Ministerpräsident Erdogan bei seinem Deutschlandbesuch Anfang dieses Monats Rechtssicherheit für die christliche Minderheit der Türkei zugesagt habe. In den 80er und 90er Jahren waren assyrische Christen unter dem Druck der Auseinandersetzungen zwischen PKK und türkischem Militär und nach der Bedrohung durch die türkisch-islamistische „Hisbollah“ zu Zehntausenden nach Europa ausgewandert. Nur noch etwa 2000 Christen blieben in dem noch in den 60er Jahren weitgehend christlichem Gebiet zurück.
Nach der Beruhigung der Lage in jüngster Zeit Jahren sind mehrere Rückkehrer-Initiativen entstanden, denen lokale Behörden ihre Zusammenarbeit zugesagt haben. Allerdings mangelt es nach Auffassung der IGFM noch an behördlicher und staatlicher Unterstützung beim Wiederaufbau einer Infrastruktur. Versprochene Hilfen wurden bisher nicht zugeteilt. Eigentumsrechte und Landbesitz müssen vor allem gegen kurdischen Besitznehmer durchgesetzt werden. Die bisher noch wenigen Rückkehrer erwarten zu Recht staatlichen Schutz, gegen Angriffe durch „private Gruppen“, Staat und Behörden. Sie hoffen in ihren Rechten, auch mit Unterstützung der EU, bestätigt zu werden.
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