Union und FDP

Deutscher Bundestag macht sich für die Rechte christlicher Minderheiten in der Türkei stark

Berlin: (hib/AHE) Die Koalitionsfraktionen setzen sich für den Fortbestand des syrisch-orthodoxen Klosters Mor Gabriel im Südosten der Türkei ein. Nach einem Urteil des türkischen Kassationsgerichtes seien rund 336.000 Quadratmeter der bisher vom Kloster genutzten Ländereien als Wald eingestuft und somit laut Verfassung automatisch Staatseigentum, heißt es in einem Antrag von Union und FDP (17/9185).

Da das Kloster institutionell das kulturelle Erbe der syrisch-orthodoxen Bevölkerung sichere, sei der Fortbestand der Kultur dieser religiösen Minderheit gefährdet.

Trotz „einiger kleiner Fortschritte“ sei die Religionsfreiheit in der Türkei nach wie vor stark eingeschränkt, schreiben die Abgeordneten. Der Umgang mit nicht-muslimischen Minderheiten entspreche nicht den Standards der Europäischen Union. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung unter anderem dazu auf, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die türkische Regierung die „Existenzgrundlage und die Lebensperspektive des Klosters Mor Gabriel dauerhaft garantiert“. Der syrisch-orthodoxen Minderheit in der Türkei sollen im Einklang mit der Europäischen Menschenrechtskonvention jene Rechte gewährt werden, die auch in der Beitrittspartnerschaft der EU mit der Türkei eindeutig festgelegt seien.

[pdf name=“Deutscher Bundestag – Antrag von Union und FDP“ url=“https://bethnahrin.de/wp-content/uploads/2012/04/Deutscher-Bundestag-1709185-Antrag-Union-und-FDP.pdf“]

Quelle: Deutscher Bundestag

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