Nach Urteil des Berufsgerichtes des Bundesstaates New York

Berlin erhält assyrisches Goldplättchen zurück

Das Berufsgericht des Bundesstaates New York setzt einem Rechtsstreit um das 3000 Jahre altes assyrisches Goldstück ein Ende. Die Erben des Holocaust-Opfers, Riven Flamenbaum, werden das Fundstück dem Museum für Vorderasiatische Kunst auf der Museumsinsel in Berlin zurückgeben.

Am 19.10.2013 berichtet wir über einen Artikel des Berliner Kuriers, der online am 17.10.2013 erschienen war, dass die Erben des jüdischen Holocaust-Opfers Riven Flamenbaum und die Stiftung Preussischer Kulturbesitz um ein 3000 Jahre altes assyrisches Goldplättchen sich nicht einigen können.

1949 brachte Riven Flamenbaum den Goldschatz mit in die USA und erhielt diesen damals in Deutschland von einem russischen Soldaten für zwei Zigarettenpackungen. In erster Instanz soll das assyrische Fundstück den Erben Flamenbaums zugesprochen sein, in zweiter wiederrum zu Gunsten Berlins.
Gemäß einem Online-Artikel des TagesAnzeiger soll nun das Berufsgericht des Bundesstaates New York zu Gunsten der Stiftung Preussischer Kulturbesitz entschieden haben. D. h. dass das Museum für Vorderasiatische Kunst auf der Museumsinsel in Berlin zurückerhält.

Das Plättchen wurde in der antiken Stadt Assur ausgegraben und stammt aus einem Grundstein des Tempels der Göttin Ishtars. Aus der Keilschrift des Goldplättchens, welches so groß wie ein Passbild sein soll, ist zu entnehmen, dass Besucher den Namen des assyrischen Königs Tikulti-Ninurta I. (1243-1207 v. Chr.) preisen sollen.

© Bethnahrin.de

Alle Rechte vorbehalten

Vervielfältigung nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert