AGB

Teilnahmebedingungen an Veranstaltungen des Assyrischen Mesopotamien Vereins Augsburg e.V.

  1. Vertragsgegenstand/Geltungsbereich
    1. Diese Geschäfts- und Teilnahmebedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer / der Teilnehmerin und seinem Vertragspartner an sämtlichen Seminaren, Lehrgängen, Ausflügen sowie anderen Aktivitäten (im Folgenden zusammenfassend „Veranstaltungen“ genannt), die vom Verband angeboten werden.
    2. Als Teilnehmer ist jede natürliche Person anzusehen, die volljährig ist. Teilnehmer sind auch minderjährige, die aufgrund der Einwilligung bzw. Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, insbesondere Eltern an einer Veranstaltung teilnehmen; bei Gruppen und Vereinen, die rechtskräftig vertretungsberechtigten Personen – im Weiteren „Teilnehmer“ genannt.
    3. Dem Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem / der Veranstaltungsteilnehmer (in) liegen ausschließlich die vorliegenden Geschäfts- und Teilnahmebedingungen sowie die Hausordnung des Veranstalters zugrunde. Die Hausordnung ist im Anhang an die Teilnahmebedingungen aufgeführt.
  2. Anmeldung
    Die Teilnahme an Veranstaltungen des Veranstalters kann per E-Mail, per Telefax oder schriftlich erfolgen. Sofern die Benutzung von Anmeldeformularen Voraussetzung für die Teilnahme ist, müssen die dafür zur Verfügung gestellten Formulare benutzt werden.
  3. Kein Rechtsanspruch auf Teilnahme
    Der Teilnehmer / die Teilnehmerin hat keinen Rechtsanspruch auf die Teilnahme an Veranstaltungen des Veranstalters. Der Veranstalter ist berechtigt, Anmeldungen entgegenzunehmen, sofern die vorhandenen Kapazitäten es zulassen. Die Anmeldung ist ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages zur Teilnahme an der Veranstaltung.
    Der Vertrag kommt mit Zusendung einer Anmeldebestätigung durch den Veranstalter zustande. Der Versand der
    Rechnung gilt ebenfalls als Anmeldebestätigung.
  4. Zahlungsbedingungen
    Sofern keine anderweitige Zahlungsmodalitäten vereinbart werden, ist die Zahlung mit der Anmeldebestätigung fällig. Bei verspäteter Zahlung kann der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.
  5. Absage von Veranstaltungen
    Der Veranstalter hat das Recht Veranstaltungen abzusagen, sofern nicht genug Anmeldungen eingehen oder ein wichtiger Grund für die Absage gegeben ist. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden zurückerstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch steht den Teilnehmern nicht zu. Dies gilt auch, wenn eine Veranstaltung kurzfristig abgesagt werden muss und eine vorherige Benachrichtigung der Teilnehmer nicht mehr möglich ist.
  6. Stornierungen und Umbuchungen durch den / die Teilnehmer (in) / Rücktritt
    1. Umbuchungen des / der angemeldeten Teilnehmers (-in) sind jederzeit gebührenfrei und jahresübergreifend möglich.
    2. Bei Stornierung bestätigter Anmeldungen zu Veranstaltungen innerhalb von 14 Kalendertagen vor dem Veranstaltungstermin kann eine Stornogebühr von 50% der Teilnahmegebühr berechnet werden.
    3. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers ohne Abmeldung wird die gesamte Teilnahmegebühr berechnet.
    4. Sämtliche Stornierungen und Umbuchungen müssen schriftlich erfolgen. Zur Fristwahrung gilt das Datum des Poststempels. Die Vertretung einer angemeldeten Person ist dem Veranstalter vor dem Veranstaltungstermin schriftlich anzuzeigen, anderenfalls besteht kein Anspruch auf Teilnahme. In Ausnahmefällen, etwa bei Erkrankung des Teilnehmers, ist eine telefonische Umbuchung oder Absage möglich.
    5. Der / die Teilnehmer (in) ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Veranstalter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Dies ist dann der Fall, wenn der Veranstalter die angebotene Veranstaltung aus welchen Gründen auch immer nicht anbieten kann.
    6. Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung für einen Teilnehmer, hat der Teilnehmer, unabhängig von den Gründen des Abbruchs die Kosten für die Heimreise selbst zu tragen.
    7. Der Veranstalter und seine Vertragspartner zur Erbringung der Leistung (Fremdleister) sind berechtigt, wegen höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Naturkatastrophen, Streiks, Krisenfälle o.ä.) vom Vertrag zurückzutreten. In diesen Fällen erfolgt die Rückerstattung der bereits entrichteten Zahlungen.
  7. Haftung
    1. Der Veranstalter haftet während der Durchführung der Veranstaltung für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen. Vermittelt der Veranstalter im Rahmen einer Veranstaltung Fremdleistungen und weist er in der Ausschreibung ausdrücklich darauf hin, haftet er nicht selbst für deren ordnungsgemäße Erbringung. Der Veranstalter haftet nicht für beschädigtes, zerstörtes oder abhanden gekommenes Eigentum der Teilnehmer, solange kein grob fahrlässiges Verschulden des Veranstalters vorliegt. Der Veranstalter versichert die Teilnehmer nachrangig zu deren Individualschutz auf Unfall- und Haftpflichtschäden.
    2. Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Grund, einschließlich unerlaubter Handlung – sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen oder durch eine Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Pflicht verursacht ist.
    3. Haftet der Veranstalter für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass ihm grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fallen, ist seine Haftung auf den vertragstypischen Schaden beschränkt, mit dessen Entstehen der Anbieter bei Beauftragung aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
    4. Der Teilnehmer haftet für die ordnungsgemäße und wahrheitsgetreue Erbringung der Voraussetzungen zur reibungslosen Durchführung der Veranstaltung (z.B. Beibringung der Reiseunterlagen, Zahlung des Teilnehmerpreises, rechtzeitiges Erscheinen zu Ab- und Anfahrt). Werden durch Teilnehmer materielle oder immateriellen Vermögensgegenstände des Veranstalters bzw. von Dritten (Fremdleister) beschädigt, haftet der Teilnehmer für die Wiederherstellung bzw. für den Schadensersatz.
    5. Die Einhaltung von Gesundheits-, Pass-, Visa-, Zoll- und Devisenvorschriften obliegt dem Teilnehmer.
    6. Alle Angaben über Leistungen, Programme, Termine, Zeiten, Preise entsprechen jeweils dem Stand der Drucklegung der Angebote. Es gelten stets nur die Angaben des letzten Drucktermins. Verbindlich sind für Veranstalter und Teilnehmer die Angaben des Vertragsabschlusses bzw. dessen letzte Ergänzung.
  8. Datenschutz
    Der Verlag schützt die personenbezogenen Daten der Teilnehmer. Bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers / der Teilnehmerin beachtet der Veranstalter die Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts. Die personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
    Der Teilnehmer / die Teilnehmerin hat nach Durchführung der gebuchten Veranstaltung jederzeit das Recht auf Löschung bzw. Berichtigung der über ihn zur Vertragsdurchführung gespeicherten Daten.

Hausordnung / Verhaltenspflichten

  1. Die Teilnehmer haben während der Veranstaltungen den Anweisungen der Gruppenleiter Folge zu leisten.
    Sie sind insbesondere verpflichtet an Gruppenaktivitäten teilzunehmen. Es besteht Anwesenheitspflicht.
  2. Der Genuss von Nikotin, Alkohol und anderen bewusstseinsverändernde Mittel ist verboten.
  3. Das Mitführen und Gebrauchen von Waffen und waffenähnlichen gefährlichen Gegenstände ist nicht gestattet.
  4. Tagesgästen ist die Teilnahme an Veranstaltungen nur mit vorheriger Anmeldungen und Zustimmung der Gruppenleitung gestattet. Tagesgäste haben die ihnen dabei entstehenden Kosten selbst zu tragen.
    Der Veranstalter ist berechtigt, Unbefugte des Hauses, der Herberge bzw. der Unterkunft zu verweisen, sofern sie gegen den Zweck und die Ordnung der Veranstaltung verstoßen.
  5. Die Teilnehmer und Besucher sind verpflichtet, mit Fremdeigentum fürsorglich umzugehen.
    Diebstahl und vorsätzliche Sachbeschädigung werden vom Verursacher selbst getragen. Es ist mit disziplinarischen Maßnahmen zu rechnen.
  6. Körperliche und physische Gewaltanwendung seitens der Teilnehmer ist nicht gestattet.
    Verstöße gegen die Haus- und Veranstaltungsordnung werden nach Schwere des Vergehens bemessen und durch Disziplinarmaßnahmen geahndet. Im Einzelfall können Verstöße zum Ausschluss des Teilnehmers / der Teilnehmerin von der Veranstaltung führen. Über den Ausschluss entscheidet der AJM-Vorstand. Rückfahrtkosten sind selbst zu tragen. Anschließend sind bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten zu benachrichtigen. Spätestens am Folgetag ist der / die Betroffene abzuholen, ansonsten werden sie kostenpflichtig nach Hause geschickt.
  7. Physische und Psychische Gewaltanwendung seitens der Gruppenleiter ist streng untersagt.